Die deutsche Regierung und die Geschichte
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Exekutiv:
Bundeskanzler(in):
- Ähnlich wie die Stellung der Ministerspräsident(in) in vergleichbarer Regierungen
- beschreibt als der Regierungschef von dem 1949 Grundgesetz
- Im Grunde eine Weiterführung der ehemaligen Reichkanzler Stellung, die im Norddeutscher Bund in 1867 gegründet wurde
- wird von dem Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt
- bestimmt die Zusammensetzung des Bundeskabinetts
- ist der Leiter der Partei, die die Mehrheit der Stimmung im Bundestag hat.
Bundespräsident:
- das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland
- hat Leistungsreserve in der Fall der politischen Haltlosigkeit
- musst Ladesrechten unterschreiben, um sie gültig zu werden
- außer Entlassung der Bunderskanzler(in) und Auflösung des Bundestags, musst Anweisungen des Bundespräsidents von der Bunderkanzler und Bundesminister mitunterzeichnen werden.
- vertritt Deutschland landesweit und international
Legislativ:
Bundestag:
- Wurde von deutschem Volk durch die Wahl der politischen Parteien gewählt
- Diskutiert Meinungen zu den Themen, die für Deutschland sehr wichtig sind
- davon wurden Gesetze gegründet
- Bestimmt den Bundeshaushalt und den ausländischen Einsatz der Bundeswehr
- Handelt sich zusammen mit die Justiz- und Exekutivzweigen, um die Gewaltenteilung zu unterstützen
Bundesrat:
- Ein Medium für die Bundesländer, um direkt am Gesetzgebungsprozess teilzunehmen
- Schützt die Ideen, die Interessen, und die Rechten der Bundesländer
- Genehmigt die Zustimmungsgesetze, die eine starke Beeinfluss auf Bundesländer haben
- Beeinflusst verschiedene Gesetze ohne erforderliche Genehmigung
- Kann Gesetze einbringen
Justiz:
Bundesgerichtshof:
- Schützt die Einheit des deutschen Rechts und unterstützt der Entwicklung der Gesetzen
- Kann Entscheidungen von kleineren Gerichten überstimmen
- Stellt sicher, dass andere Gesetze nicht gegen das Grundgesetz verstoßen
- Die Richter, die in Bundesgerichtshof sitzen, sind durch den Bundestag per eine geheime Abstimmung gewählt
Staatlichen Gesetzgeber:
- Die Gesetzgeber werden jeden vier oder fünf Jahren gewählt (abhängig vom Staat) und der Ministerpräsident wird dann mit Stimmenmehrheit unter den Mitgliedern des Landtags gewählt.
- Der Ministerpräsident ernennt ein Kabinett, um die staatlichen Agenturen zu führen und die Exekutivaufgaben der staatlichen Regierung durchzuführen.
- Die Regierungen in Berlin, Bremen und Hamburg werden als Senat genannt.
- In den drei Freistaaten der Bayern, Sachsen und Thüringen wird die Regierung als Staatsregierung genannt und in den anderen zehn Staaten wird der Begriff Landesregierung verwendet.
Presentation below:

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