Regierung & Geschichte

Die deutsche Regierung und die Geschichte 

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Location: Bonn

Exekutiv: 

Bundeskanzler(in): 
  • Ähnlich wie die Stellung der Ministerspräsident(in) in vergleichbarer Regierungen
  • beschreibt als der Regierungschef von dem 1949 Grundgesetz
  • Im Grunde eine Weiterführung der ehemaligen Reichkanzler Stellung, die im Norddeutscher Bund in 1867 gegründet wurde
  • wird von dem Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt
  • bestimmt die Zusammensetzung des Bundeskabinetts
  • ist der Leiter der Partei, die die Mehrheit der Stimmung im Bundestag hat. 


Bundespräsident: 
  • das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland
  • hat Leistungsreserve in der Fall der politischen Haltlosigkeit 
  • musst Ladesrechten unterschreiben, um sie gültig zu werden
  • außer Entlassung der Bunderskanzler(in) und Auflösung des Bundestags, musst Anweisungen des Bundespräsidents von der Bunderkanzler und Bundesminister  mitunterzeichnen werden.
  • vertritt Deutschland landesweit und international


Legislativ: 

Bundestag:

  • Wurde von deutschem Volk durch die Wahl der politischen Parteien gewählt
  • Diskutiert Meinungen zu den Themen, die für Deutschland sehr wichtig sind
  • davon wurden Gesetze gegründet
  • Bestimmt den Bundeshaushalt und den ausländischen Einsatz der Bundeswehr
  • Handelt sich zusammen mit die Justiz- und Exekutivzweigen, um die Gewaltenteilung zu unterstützen


Bundesrat: 

  • Ein Medium für die Bundesländer, um direkt am Gesetzgebungsprozess teilzunehmen
  • Schützt die Ideen, die Interessen, und die Rechten der Bundesländer
  • Genehmigt die Zustimmungsgesetze, die eine starke Beeinfluss auf Bundesländer haben
  • Beeinflusst verschiedene Gesetze ohne erforderliche Genehmigung
  • Kann Gesetze einbringen


Justiz: 

Bundesgerichtshof: 

  • Schützt die Einheit des deutschen Rechts und unterstützt der Entwicklung der Gesetzen 
  • Kann Entscheidungen von kleineren Gerichten überstimmen
  • Stellt sicher, dass andere Gesetze nicht gegen das Grundgesetz verstoßen
  • Die Richter, die in Bundesgerichtshof sitzen, sind durch den Bundestag per eine geheime Abstimmung gewählt


Staatlichen Gesetzgeber: 

  • Die Gesetzgeber werden jeden vier oder fünf Jahren gewählt (abhängig vom Staat) und der Ministerpräsident wird dann mit Stimmenmehrheit unter den Mitgliedern des Landtags gewählt.
  • Der Ministerpräsident ernennt ein Kabinett, um die staatlichen Agenturen zu führen und die Exekutivaufgaben der staatlichen Regierung durchzuführen.
  • Die Regierungen in Berlin, Bremen und Hamburg werden als Senat genannt.
  • In den drei Freistaaten der Bayern, Sachsen und Thüringen wird die Regierung als Staatsregierung genannt und in den anderen zehn Staaten wird der Begriff Landesregierung verwendet.
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