Die deutsche Regierung und ihre Geschichte
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| Location: Bonn |
Exekutiv:
Bundeskanzler(in):
- Ähnlich wie die Stellung des Ministerspräsident(in) in vergleichbaren Regierungen
- Beschrieben als der Regierungschef nach dem Grundgesetz von 1949
- Im Grunde eine Weiterführung der ehemaligen Reichkanzlerstellung, die im Norddeutscher Bund 1867 gegründet wurde
- Wird von dem Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt
- Bestimmt die Zusammensetzung des Bundeskabinetts
- Ist der Leiter der Partei, die die Mehrheit der Stimmen im Bundestag hat.
Bundespräsident(in):
- Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland
- Hat Leistungsreserve in dem Fall der politischen Haltlosigkeit
- Musst Landesrechte unterschreiben, damit sie gültig zu werden
- Außer der Entlassung der Bundeskanzlerin und die Auflösung des Bundestags. Anweisungen des Bundespräsidenten müssen von Bundeskanzlerin und Bundesminister mit unterzeichnet werden.
- Vertritt Deutschland landesweit und international
Legislativ:
Bundestag:
- Wurde von dem deutschem Volk durch die Wahl der politischen Parteien gewählt
- Diskutiert Meinungen zu den Themen, die für Deutschland sehr wichtig sind
- Von ihm wurden Gesetze erlassen
- Bestimmt den Bundeshaushalt und den ausländischen Einsatz der Bundeswehr
- Handelt zusammen mit der Justiz- und den Exekutivzweigen, um die Gewaltenteilung zu unterstützen
Bundesrat:
- Ein Medium für die Bundesländer, um direkt am Gesetzgebungsprozess teilzunehmen
- Schützt die Ideen, die Interessen, und die Rechte der Bundesländer
- Genehmigt die Zustimmungsgesetze, die eine starken Einfluss auf die Bundesländer haben
- Beeinflusst verschiedene Gesetze ohne erforderliche Genehmigung
- Kann Gesetze einbringen
Justiz:
Bundesgerichtshof:
- Schützt die Einheit des deutschen Rechts und unterstützt der Entwicklung der Gesetze
- Kann Entscheidungen von kleineren Gerichten überstimmen
- Stellt sicher, dass andere Gesetze nicht gegen das Grundgesetz verstoßen
- Die Richter, die in Bundesgerichtshof sitzen, sind durch den Bundestag durch eine geheime Abstimmung gewählt worden
Staatliche Gesetzgeber:
- Die Gesetzgeber werden alle vier oder fünf Jahren gewählt (abhängig vom Staat) und der Ministerpräsident wird dann mit Stimmenmehrheit unter den Mitgliedern des Landtags gewählt.
- Der Ministerpräsident ernennt das Kabinett, um die staatlichen Agenturen zu führen und die Exekutivaufgaben der staatlichen Regierung durchzuführen.
- Die Regierungen in Berlin, Bremen und Hamburg werden als Senat bezeichnet.
- In den drei Freistaaten, Bayern, Sachsen und Thüringen wird die Regierung als Staatsregierung bezeichnet und in den anderen zehn Bundesländern wird der Begriff Landesregierung verwendet.

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