Die deutsche Regierung und die Geschichte

Die deutsche Regierung und ihre Geschichte 

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Location: Bonn

Exekutiv: 

Bundeskanzler(in): 
  • Ähnlich wie die Stellung des Ministerspräsident(in) in vergleichbaren Regierungen
  • Beschrieben als der Regierungschef nach dem Grundgesetz von 1949
  • Im Grunde eine Weiterführung der ehemaligen Reichkanzlerstellung, die im Norddeutscher Bund 1867 gegründet wurde
  • Wird von dem Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt
  • Bestimmt die Zusammensetzung des Bundeskabinetts
  • Ist der Leiter der Partei, die die Mehrheit der Stimmen im Bundestag hat. 


Bundespräsident(in): 
  • Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland
  • Hat Leistungsreserve in dem Fall der politischen Haltlosigkeit 
  • Musst Landesrechte unterschreiben, damit sie gültig zu werden
  • Außer der Entlassung der Bundeskanzlerin und die Auflösung des Bundestags. Anweisungen des Bundespräsidenten müssen von Bundeskanzlerin und Bundesminister  mit unterzeichnet werden.
  • Vertritt Deutschland landesweit und international


Legislativ: 

Bundestag:

  • Wurde von dem deutschem Volk durch die Wahl der politischen Parteien gewählt
  • Diskutiert Meinungen zu den Themen, die für Deutschland sehr wichtig sind
  • Von ihm wurden Gesetze erlassen
  • Bestimmt den Bundeshaushalt und den ausländischen Einsatz der Bundeswehr
  • Handelt zusammen mit der Justiz- und den Exekutivzweigen, um die Gewaltenteilung zu unterstützen


Bundesrat: 

  • Ein Medium für die Bundesländer, um direkt am Gesetzgebungsprozess teilzunehmen
  • Schützt die Ideen, die Interessen, und die Rechte der Bundesländer
  • Genehmigt die Zustimmungsgesetze, die eine starken Einfluss auf die Bundesländer haben
  • Beeinflusst verschiedene Gesetze ohne erforderliche Genehmigung
  • Kann Gesetze einbringen


Justiz: 

Bundesgerichtshof: 

  • Schützt die Einheit des deutschen Rechts und unterstützt der Entwicklung der Gesetze
  • Kann Entscheidungen von kleineren Gerichten überstimmen
  • Stellt sicher, dass andere Gesetze nicht gegen das Grundgesetz verstoßen
  • Die Richter, die in Bundesgerichtshof sitzen, sind durch den Bundestag durch eine geheime Abstimmung gewählt worden


Staatliche Gesetzgeber: 

  • Die Gesetzgeber werden alle vier oder fünf Jahren gewählt (abhängig vom Staat) und der Ministerpräsident wird dann mit Stimmenmehrheit unter den Mitgliedern des Landtags gewählt.
  • Der Ministerpräsident ernennt das Kabinett, um die staatlichen Agenturen zu führen und die Exekutivaufgaben der staatlichen Regierung durchzuführen.
  • Die Regierungen in Berlin, Bremen und Hamburg werden als Senat bezeichnet.
  • In den drei Freistaaten, Bayern, Sachsen und Thüringen wird die Regierung als Staatsregierung bezeichnet und in den anderen zehn Bundesländern wird der Begriff Landesregierung verwendet.



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